Ist meine Miete zu hoch?
 
Die Frage nach einer angemessenen Miete stellen sich viele Mieter und die Vermieter klagen über zu geringe Mieteinnahmen. So fühlt sich jeder nicht gut behandelt und möchte an seiner Situation gerne etwas ändern. Eine Möglichkeit die Angemessenheit der Miete zu prüfen ist der Blick in die Tageszeitung oder ins Internet. Dort sieht man die Angebote der Vermieter, die ihre Wohnungen und Häuser inserieren. Bei vergleichbaren Wohnungen oder Häusern in ähnlicher Lage kann man durch die Anzeigen die eigene Miete mit den Mietpreisen der Anbieter vergleichen und bekommt so ein Gefühl für eine „ortsübliche Miete“. Eine andere Möglichkeit ist natürlich der Blick in den Mietspiegel. Wenn ein Mietspiegel rechtlich relevant sein soll, muss er alle zwei Jahre mit wissenschaftlichen Methoden ermittelt worden sein. Der Mietspiegel beinhaltet mehrere Kategorien von Immobilien und es gibt Vergleichsmieten, die sich am Baujahr, an der Größe, der Lage, der Ausstattung und dem Energieverbrauch orientieren. Jeder Mietspiegel enthält für jede Kategorie eine Preisspanne von – bis. Für diese Einordnung existiert ein Kriterienkatalog mit einem Punktesystem, der eine relativ genaue Beurteilung der betreffenden Wohnung oder des Hauses erlaubt. Bei der Festlegung des Mietzinses darf der Vermieter im Zweifel nicht einfach die Miete am oberen Ende der Preisspanne wählen, sondern es wird ein am Punktesystem orientierter Nachweis verlangt. Bei einer Mieterhöhung muss sich der Vermieter allerdings nicht zwingend an den Mietspiegel halten, sondern kann auch drei verschiedene, exakt vergleichbare Objekt oder ein Sachverständigengutachten beibringen. Wohnung kostenfrei Inserieren.